Ungerecht geregelte Verpackungsverordnung

Zu den vier Grundfreiheiten der Europäischen Union zählt der freie Warenverkehr, aber die Verpackungsverordnung nimmt kleinen Unternehmen diese Freiheit wieder weg.

  • Die Verpackungsverordnung bittet Kleinstunternehmer überproportional zur Kassa, weshalb diesen eine Teilnahme am freien Warenverkehr praktisch verwehrt wird.

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  • Ein Ausnahme der Kleinstunternehmer von der Verpackungsverordnung gibt es landläufigen Meinungen zum Trotz nicht. Keiner weiß warum.

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  • Lösungen für dieses Dilemma gäbe es genug. Helfen Sie mit, Politiker und Interessenvertreter von der Notwendig einer raschen Behebung dieses Missstandes zu überzeugen

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Um es vorweg zu nehmen. Ich bin kein Gegner von Kreislaufwirtschaft und auch kein Gegner der Verpackungsverordnung. Ganz im Gegenteil. Wiederverwertbare Materialien sollten im Mittelpunkt aller Herstellungsprozesse sein. Ich habe daher von Anfang an vermieden Kunststoffverpackungen zu verwenden. Anstelle von Plastikbeutel verwende ich zum Beispiel Pergamintüten.

Aber nun hat sich für mich herausgestellt, dass die Verpackungsverordnung für Kleinunternehmer wie mich absolut verheerend und existenzgefährdend ist.

In meiner Naivität nahm ich an, dass Hersteller von Verpackungsmaterial als Inverkehrbringer lizenziert sind. Und damit das Kapitel für mich erledigt ist. Das Landwirtschaftsministerium (auch Umweltministerium) hat mich nun aber in in Form einer Klagsdrohung zur Kenntnis gesetzt, dass ich einen Lizenzvertrag mit einer Sammel- und Verwertungsstelle abschließen oder Vorlizenzen der Lieferanten vorlegen muss. Denn der Inverkehrbringer bin ich, der rechtswidrige Zustand besteht bereits. Ich riskiere eine Strafe von 8.400 Euro, wenn ich dem nicht nachkomme. Die Frist ist mit vier Wochen gesetzt. 

Soweit ist aber noch nichts Böses passiert. Ich versuche in meiner naiven Annahme, dass meine Lieferanten eine Vorlizenz leisten, mir die gewünschte Rechtserklärung zu übermittelt. Das gelingt bei einer von drei Bezugsquellen. Ein anderer schweigt beharrlich. Der Dritte antwortet mit wahllos zusammengewürfelten Textbausteinen, die keinen Sinn ergeben. Vermutlich haben die noch nie etwas von dieser Materie gehört.

Ich wende mich an das klagsdrohende Ministerium. Immerhin erhalte ich lobenswerter Weise rasch eine Erklärung: Die Vorlizenzierung der Hersteller ist freiwillig, somit verbleibt die Lizenzierungspflicht rechtlich bei mir. Ich solle doch "zeitnah" einen Vertrag mit einem Sammel- und Verwertungssystem für Verpackungen abschließen.

100 Kilogramm rechtswidrige Inverkehrbringung

Nun beginnt es erst so richtig unangenehm zu werden. Damit einmal die Dimensionen deutlich werden, über die wir hier sprechen: artbeeren setzt im Jahr keine 100 Kilogramm Verpackungsmaterial im Jahr um. Rechnen wir der Einfachheit halber mit 100kg. Pro Kilogramm Papier (und somit auch Karton) wollen die Sammelstellen im Schnitt um die 20 Cent, womit wir nun weiter rechnen – der Einfachheit halber. Also kein Problem: 20 Euro pro Jahr. Würde ich gerne bezahlen – mit Handkuss.

Aber: Es gibt mit einem Pauschal- und einem Mindestbetrag zwei Varianten der Lizenzierung. Der erste birgt die Einfachheit, keine weitere Erklärung abgeben zu müssen und bis zu 1.500kg Verpackungsmaterial im Umlauf bringen zu dürfen. Das ist freilich auch die von den Gesellschaften präferierte Lösung für einen, wie sie es nennen, "Kleinstunternehmer".

Nun, wäre mein Verpackungsverbrauch bei der 15-fachen Menge und damit auch mein Umsatz müsste ich hier wohl nicht so herumraunzen.

Die zweite Variante sieht vor, dass ich alle Jahre eine Erklärung über die in Umlauf gebrachte Menge abgebe. Das traut man mir scheinbar nicht zu, ist für mich aber ein Leichtes zu eruieren. Den Pauschalbetrag beziffern wir nun mit 150 Euro, den Mindestbetrag mit 90 Euro.

Demnach zahle ich für meine 100kg also 150,00 oder 90,00 Euro, oder anders gesagt 1,50 Euro oder 90 Cent pro Kilogramm. Wäre immer noch keine große Sache. Als Kleinserienhersteller ist man es ja gewohnt wegen kleiner Menge mehr zahlen zu müssen, ist halt nur das mehr als siebenfache und mehr als vierfache der anfänglichen 20 Cent.

Das dicke Ende kommt erst jetzt. Die so lizenzierte Verpackung darf Österreich nicht verlassen. Für jedes andere EU-Land ist eine eigene Lizenz fällig. Gehe ich davon aus, dass in allen EU-Ländern ähnliche Bedingungen und Tarife gibt (eine Übersicht darüber sucht man vergeblich), müsste ich also zumindest für Deutschland eine eigene Lizenz kaufen. Aber auch dort würde ich nicht die vielleicht 30kg bezahlen sondern erneut eine Pauschal- oder Mindestgebühr. Damit sind wir also bei 300,00 oder 180,00 Euro.

200-fache Lizenzgebühr für den freien Warenverkehr

In der Vergangenheit hatte ich auch Bestellungen aus Tschechien, Ungarn, Dänemark und Italien. Kann ich diesen Kunden meine Artikel in Zukunft wirklich vorenthalten? Aber auch dort würde ich nicht die tatsächlich vielleicht anfallenden ein bis zwei Kilo bezahlen sondern wieder einen der Sockelbeträge. Bei insgesamt sechs EU-Ländern wäre ich nun bei 900,00 oder 540,00 Euro oder 9,00 und 15.00 Euro pro Kilogramm.

Und ist es wirklich opportun allen anderen EU-Bürgern meine Bausätze und Fertigmodelle vorzuenthalten? Wie war das mit dem freien Warenverkehr? Der würde mich für 27 Länder rund 4050,00 Euro kosten. Bei meinen 100kg Verpackungsmaterial bezahle ich nun 40 Euro pro Kilogramm (statt 20 Cent). Alle Lizenzen zusammen würden ein Fünftel meines Jahresgewinns ausmachen. Ein großes Unternehmen kann für die selbe Gebühr EU-weit theoretisch bis zu 40 Tonnen Verpackungskartons in Umlauf bringen.

Ich halte fest: In der EU herrscht der freie Warenverkehr, aber nicht für "Kleinstunternehmer".

Auf Untergrenzen vergessen?

Bei vielen ähnlich gearteten Regelungen hat man sinnvoller Weise Untergrenzen eingeführt. So darf ich zum Beispiel die Umsatzsteuer des Ursprungslandes verrechnen und im Inland abliefern, und muss nicht die Umsatzsteuer des Ziellandes angeben und diese mühselig in jedem einzelnen EU-Land abführen. Ich werde auch von der Paketabgabe verschont bleiben.

Warum man hier keine Untergrenze von sagen wir 1000 Kilogramm Verpackungsmaterial pro Jahr eingezogen hat, ist die große Frage – die mir bislang noch niemand beantwortet hat. Dafür gibt es aber Pauschal- und Mindestbeträge mal 27.

Eine andere Frage ist, weshalb es in einer Union keine EU-weite Lizenzierung gibt, die erschwinglich ist. Ist nicht immer von Vereinheitlichung und Harmonisierung die Rede? Stattdessen hat jedes einzelne Land mehrere Sammel- und Verwertungsgesellschaften, die gerne die Hand aufhalten und den Staat als Eintreiber beschäftigen.

Vermutlich haben naive Politiker geglaubt, dass ein System von Vor- und Nachlizenzierung für kleine Betriebe funktionieren wird. Tut es aber nicht. Weil wir Kleinstunternehmer den Firmen eigentlich eher egal sind mit unseren kleinen Abnahmemengen.

Oder haben sich die Verwertungsgesellschaften einfach gute Lobbyisten geleistet?

Ich sehe das als Bruch des freien Warenverkehrs, als unlauterer Wettbewerb, der kleine Unternehmer in den Ruin treibt. Ich nenne es Diskriminierung.

Ich bin kein Gegner der Verpackungsverordnung. Sie sollte halt gerecht geregelt sein.